Die Auszeichnung als Welterbe ist eine große Ehre, die gleichzeitig Verantwortung und Verpflichtungen mit sich bringt. Die Eigentümerin der Welterbe-Siedlungen Gartenstadt Falkenberg und Schillerpark ist die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG. Sie hat die Stiftung Weltkulturerbe im Januar 2009 ins Leben gerufen, um die einmalige Architektur und das sozialkulturelle Erbe zu schützen und dauerhaft zu erhalten.

Sie ist als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und hat ihren Sitz in Berlin. Die Stiftung Weltkulturerbe ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der ehrenamtlich tätige Vorstand trägt für die Verwaltung der Stiftung nach Maßgabe unserer Satzung Sorge. Die Stiftung Weltkulturerbe unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes.

Organ der Stiftung Weltkulturerbe ist der Vorstand. Er vertritt und verwaltet die Stiftung im Sinne der Satzung. Er ist ehrenamtlich und unentgeltlich tätig und besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, die bis zum Jahr 2024 von der Stifterin bestellt sind: